Notarkosten
Notarkosten und die Grundbuchkosten betragen ca. 1 - 1,5 % vom Kaufpreis. Kaufen Sie lediglich ein Grundstück, so werden die Kosten hiervon berechnet. Kaufen Sie ein bereits bestehendes Objekt oder schließen Sie einen Vertrag mit einem Bauträger über die Immobilie ab, so werden die Gebühren von der im Vertrag genannten Summe berechnet.
Preisbeispiel:
Betrag | Grundschuldbestellung (zirka) | Notarkosten (zirka) |
€ 51.129,00 | € 307,00 | € 767,00 |
€ 127.823,00 | € 614,00 | € 1.917,00 |
€ 178.952,00 | € 818,00 | € 2.301,00 |
€ 255.646,00 | € 1.074,00 | € 3.068,00 |
€ 511.292,00 | € 2.045,00 | € 4.602,00 |
Kosten für Bankenwechsel bei der Anschlussfinanzierung
Läuft bei einem bestehenden Darlehen die Zinsbindung aus, so macht die finanzierende Bank es Ihnen möglichst leicht, die Anschlussfinanzierung bei ihr abzuschließen. Dies ist der bequemste Weg, da sie im Zweifel nur den neuen Vertrag zu unterzeichnen brauchen. Zu bedenken ist allerdings, dass die Konditionen, die Ihnen die Bank hier anbietet, in aller Regel nicht die günstigsten sind. Vergleichen Sie auf jeden Fall das Angebot für die Anschlussfinanzierung mit weiteren externen Angeboten.
Grundsätzlich sind die folgenden Kosten zu unterscheiden:
- Kosten für die Abtretung der Grundschuld (beim bisherigen Finanzierungsinstitut zu erfragen, da die Gebührensätze von Institut zu Institut unterschiedlich sein können)
- Kosten für die Beurkundung der Grundschuldabtretung
- Kosten für die Umschreibung der Grundschuld
- Kosten für die Bildung von Teilgrundschuldbriefen
- Kosten für nachträgliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung, falls die eingetragene Grundschuld nicht vollstreckbar ist
Der Bankenwechsel bei der Anschlussfinanzierung wird üblicherweise auf eine der drei folgenden Arten realisiert.
Im Folgenden finden Sie eine grobe Kalkulation der je nach Variante anfallenden Kosten:
1. Löschung der alten Grundschuld und Eintragung einer neuen Grundschuld zu Gunsten des neuen Darlehensgebers
Grundschuld | Grundbuchamt | Notar | Gesamtkosten | ||
Löschung | Eintragung | Löschung | Eintragung | ||
75 TEUR | 88,59 € | 177,00 € | 107,30 € | 226,20 € | 599,00 € |
125 TEUR | 126,00 € | 252,00 € | 150,80 € | 313,20 € | 842,00 € |
175 TEUR | 163,59 € | 327,00 € | 194,30 € | 400,20 € | 1.085,00 € |
2. Abtretung der Grundschuld an den neuen Darlehensgeber
Grundschuld | Grundbuchamt | Notar | Gesamtkosten |
Eintragung der Abtretung | Abtretung | ||
75 TEUR | 88,50 € | 56,60 € | 145,10 € |
125 TEUR | 126,00 € | 78,30 € | 204,30 € |
175 TEUR | 163,50 € | 100,10 € | 263,60 € |
3. Teilabtretung und Teillöschung der alten Grundschuld
Grundschuld | Grundbuchamt | Notar | Gesamtkosten | |
Eintragung | Teillöschantrag 50 TEUR | Teilabtretung 125TEUR | ||
175 TEUR | 163,50 € | 43,50 € | 78,00 € | 285,00 € |
Wie Sie sehen, summieren sich selbst bei einer verbleibenden Restschuld von 125 TEUR die Kosten bei einem Wechsel des Darlehensgebers lediglich auf ca. 0,16%. Bei einer Restlaufzeit von 10 Jahren amortisieren sich diese Kosten schon bei einem zu 0,02% günstigeren Zinssatz. Vergleichen Sie doch einfach das Ihnen vorliegende Angebot mit dem Angebot der FIBA. Gerne ermitteln wir Ihre zu realisierende Ersparnis.


